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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Burg Falkenberg, Burg1, 95685

Falkenberg gelten für alle Verträge mit Kunden über die Miete von Räumlichkeiten in der Burg sowie im dazugehörigen VTZB (Veranstaltungs- und  , Nebengebäude), die Miete vom Mobiliar, Service-Dienstleistungen anlässlich der vorstehenden Vermietung, Catering ebenfalls anlässlich der vorstehenden Vermietungen. Sollte der Kunde bei Auftragserteilung entgegen dem Hinweis auf die Anwendbarkeit dieser AGB auf eigene Vertragsbedingungen verweisen und nimmt er anschließend dennoch Leistungen der Burg Falkenberg ohne

Widerspruch an, obgleich in der Auftragsbestätigung erneut auf diese AGB hingewiesen wurde, erklärt der Kunde mit der Annahme der Leistung konkludent seine Zustimmung zur Einbeziehung dieser AGB.

2. Anmietung von Räumlichkeiten

2.1 Die kostenlose Stornierung eines Saals ist ab Unterschrift bis 6 Monate (20 Wochen) vor Beginn einer Veranstaltung möglich. Danach entstehen folgende Kosten:

  1. 20 Wochen – 16 Wochen vor der Veranstaltung → 30 % des Arrangements
  2. 16 Wochen – 8 Wochen vor der Veranstaltung → 70 % des Arrangements
  3. Ab 8 Wochen – 1 Tag vor der Veranstaltung → 100 % des Arrangements

2.2 Die Erklärung des Rücktritts muss in den oben genannten Kategorien bis spätestens am Ende der entsprechenden Frist schriftlich bei der Burg Falkenberg eingegangen sein. Andernfalls kommt die entsprechende Stornogebühr zur Anwendung.

2.3 Die vom Veranstalter angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Bis 7 Tage vor Veranstaltung ist eine kostenlose Reduzierung von bis zu 10 % des gebuchten Arrangements möglich. Bei weiteren Reduzierungen ist eine schriftliche Erklärung und Zustimmung der Burg Falkenberg notwendig.

2.4 Bei der Unterschreitung der fix bestellten Personenzahl erfolgt die Abrechnung auf Basis der bei der Reservierung bzw. 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich angegebenen Teilnehmerzahl, bei höherer Personenzahl auf der tatsächlichen Teilnehmerbasis.

2.5 Änderungen, die nach Ermessen der Burg Falkenberg zum besseren Ablauf der Veranstaltung beitragen, behalten wir uns vor. Auch hier bedarf es einer Abstimmung mit dem Veranstalter (Kunde). Ebenso Änderungen, die der Sicherheit der Veranstaltung und deren Teilnehmer dienen, vorausgesetzt es entstehen keine Mehrkosten über 10 % des Auftragswertes. Grundsätzlich ist die Burg Falkenberg bemüht, jede Änderung mit dem Kunden abzustimmen.

2.6 Im Falle höherer Gewalt (Brand, Überschwemmung, Schnee, etc.) oder sonstige von der Burg Falkenberg nicht zu vertretende Hintergründe, behält sich die Burg Falkenberg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch zusteht. Liegt der Hintergrund im Verantwortungsbereich des Veranstalters (Kunden), behält sich die Burg vor, Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Schlechtwetter ist kein Stornierungsgrund.

2.7 Der Veranstalter (Kunde) hat für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer durch ihn selbst verursacht werden, uneingeschränkt zu haften, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich der Burg Falkenberg liegt. Liegt bei dem Kunden der Konsum von Alkohol oder Rauchmitteln vor, so übernimmt die Burg Falkenberg keine Verantwortung bei Unfällen.

2.8 Hat die Burg Falkenberg den begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit oder den Ruf der Burg Falkenberg gefährden würde, kann die Burg Falkenberg die Veranstaltung absagen.

2.9 Sollte der Veranstalter (Kunde) den besprochenen und schriftlich festgelegten Ablauf der Veranstaltung abändern ohne die Burg Falkenberg zu benachrichtigen, übernimmt die Burg Falkenberg für den reibungslosen Ablauf keine Haftung. Reklamationen sind dem zuständigen Mitarbeiter der Burg Falkenberg unmittelbar mitzuteilen, damit dieser nachbessern kann.

3. Getränke und Speisen

Der Kunde darf eigene Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. In Ausnahmefällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Speisen können über einen selbst organisierten Partyservice mitgebracht werden. Hierfür wird ein Tellergeld von 8,00 € p. P. berechnet. Kuchen/Torte darf gerne selbst mitgebracht werden. In jedem Fall wird von der Burg Falkenberg die anfallende Servicegebühr berechnet. Die Burgküche kann von den Caterern genutzt werden, allerdings ist zu beachten, dass hier nicht gekocht sondern nur gefinished werden darf. Der Preis für die Küchennutzung liegt bei 150,00 €

4. Beschädigung/Diebstahl

Beschädigung oder Diebstahl von Einrichtungsgegenständen wird dem Kunden berechnet. Die Tischwäsche wird nach der Feier gezählt und auf Schäden geprüft. Sollten Löcher oder Flecken, die auch die Reinigung nicht entfernen konnte vorliegen, wird auf der Endabrechnung die Tischwäsche entsprechend des Einkaufspreises in Rechnung gestellt.

5. Offenes Feuer/Wunderkerzen/Feuerwerk etc./Raucherbereiche

Wir weisen darauf hin, dass die Benutzung von Wunderkerzen, Tischfeuerwerken und ähnlichem aufgrund des Funkenfluges auf der Burg Falkenberg nicht erlaubt ist! Ebenfalls ist das Veranstalten von Feuerwerken leider nicht möglich.
In der Burg müssen die ausgewiesenen Raucherbereiche genutzt werden. Diese befinden sich auf der Innenhofbrücke im 1. OG bzw. direkt im Burginnenhof im Erdgeschoss. Das Rauchen am Hoteleingang „In der Schwaige“ (unterhalb der Burg) sowie auf der Burgbrücke zum Biergarten (oberhalb der Burg) ist nach 22 Uhr verboten.
Bei Veranstaltungen im VTZB (Nebengebäude) ist nach 22 Uhr der gekennzeichnete Raucherbereich am hinteren Teil des Hotelparkplatzes (zwischen Fluchttreppe und altem Feuerwehrhaus) zu nutzen.

6. Parkplätze

Ihre Gäste können zu Ihrer Feier mit dem Fahrzeug auf den Parkplätzen im Graf-Schulenburg-Weg (Burg1, oberhalb der Burg) parken. Die Freifläche „In der Schwaige“ ist kein Parkplatz. Die Hotelgäste dürfen die ausgewiesenen Parkplätze „In der Schwaige“ unterhalb der Burg nutzen.

7. Anlieferungen/Abtransport

Die Anlieferung über die Cateringfirma darf bis 22 Uhr über den Hoteleingang „In der Schwaige“ erfolgen. Ein Abtransport darf nach 22 Uhr nur über die Burgbrücke (oberhalb der Burg) oder am darauffolgenden Tag erfolgen. Dasselbe gilt für alle anderen Anlieferungen/Abtransporte, welche Ihre Feier betreffen. Eine Anlieferung zum VTZB ist nur über den Hotelparkplatz erlaubt. Auch hier darf der An- und Abtransport nicht nach 22 Uhr erfolgen.

8. Lärmschutz

Zur Einhaltung der Burgruhe ist die Hausordnung im Anhang zu berücksichtigen.

9. Datenschutz/Bildrechte

Sämtliche Bilder auf der Homepage der Burg und auf Drucksachen sind geschützt und dürfen von Dritten nicht ohne Einwilligung der Burg Falkenberg verwendet werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns nach Ihrer Veranstaltung Bildmaterial für Werbezwecke zusenden würden.

10. Preisanpassung

Bei Buchungen, die länger als 6 Monate im Voraus erfolgen behält sich die Burg Falkenberg vor, das Angebot im Rahmen einer allgemeinen Preiserhöhung anzupassen. Das neue Angebot muss dem Kunden spätestens 4 Monate vor der Veranstaltung mitgeteilt und vom
Kunden per Unterschrift bestätigt werden. Wird das neue Angebot nicht bestätigt, können beide Seiten vom ursprünglichen Vertrag zurücktreten.

11. Gema

GEMA-Gebühren sind bei öffentlichen Veranstaltungen vom Veranstalter (Kunde) zu entrichten.

12. Haftung

Eltern haften für Ihre Kinder. Bitte alle Gäste darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein erhöhtes Absturzrisiko z.B. im Brunnenschacht oder auf den Burgmauern besteht.

13. Dekoration/Zutritt

In der Regel stehen die Tische (falls gewünscht und vertraglich vereinbart) mit Hussen und den gewählten Tischdecken am Tag vor Ihrer Veranstaltung für Ihre Dekorationszwecke bereit. Wir behalten uns allerdings vor, falls nötig, z.B. aus internen Gründen diesen Zeitpunkt zu verschieben. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Die Räumlichkeiten der Burg Falkenberg müssen (bei Hochzeiten an Samstagen) am Sonntag bis spätestens 12 Uhr von mitgebrachten Dekomaterial/Blumen geräumt sein. Die Tischdecken und Hussen lassen Sie bitte angezogen. Bei Veranstaltungen an anderen Tagen muss eine Vereinbarung mit der Burg Falkenberg bezüglich des Abbaus getroffen werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Wandheizung das Anbringen von Nägeln etc. in den Wänden strengstens verboten ist. Alle anderen Dekomaterialien müssen so angebracht werden, dass Sie rückstandslos entfernt werden können.

14. Storno Hotelzimmer

Die kostenlose Stornierung eines Zimmers ist bis 2 Monate (8 Wochen) vor Beherbergungsbeginn möglich. Danach entstehen folgende Kosten:

  1. 8 Wochen – 4 Wochen vor Beherbergung → 30 % (DZ: 36 €; EZ: 30 €)
  2. 4 Wochen – 1 Woche vor Beherbergung → 60 % (DZ: 72 €; EZ: 60 €)
  3. 1 Woche – 1 Tag vor Beherbergung → 85 % (DZ: 102 €, EZ: 85 €)

Für Partnerfirmen gelten die jeweils vereinbarten Sonderregelungen.

15. Verschiedenes

15.1 Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort der Veranstaltung. Gerichtsstand ist Weiden i.d.Opf. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des Beherbergungs- und Bewirtungsvertrags und können nur in beiderseitigem Einverständnis in schriftlicher Form abgeändert werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Weisungen der Burg-Mitarbeiter zu Art und Umfang der Nutzung sowie zur Sicherheit Folge zu leisten und seine Gäste hierzu anzuhalten. Das Forum ist berechtigt, jederzeit Zutritt zu den Mieträumlichkeiten zu verlangen. Das Hausrecht für die Mieträumlichkeiten verbleibt bei dem Forum Falkenberg – Freunde der Burg e.V.

15.3 Unsere AGB gelten auch ohne Unterschrift als gelesen und akzeptiert.

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